John Rawls

Biographie

  • geb. 1921 in Baltimore, amerikanischer Philosoph,
  • studierte an den Universitäten von Cornell und Princeton,
  • 1950 promovierte,
  • 1960 Prof. am Massachusetts Institute of Technology,
  • seit 1962 Prof. an der Harvard University.

 

Philosophie

R. Denken ist stark von der praktischen Philos. Kants beeinflusst.
R. Hauptwerk, A Theory of Justice (1971), ist ein großangelegter  Versuch, die Kriterien anzugeben, nach denen sich beurteilen lässt, ob eine Gesellschaft in gerechter Weise eingerichtet ist oder  nicht.
R. stellt eine Reihe von Gerechtigkeitsgrundsätzen auf, die angeben, auf welche Rechte jedes Individuum Anspruch hat und wie die verschiedenen sozialen und wirtschaftlichen Güter zwischen den Bürgern der Gesellschaft zu verteilen sind.
Urzustand:
Zu diesen Grundsätzen gelangt man durch die imaginäre Vorstellung, wie Menschen eine Gesellschaft gestalten würden,   wenn sie in einer ursprünglichen Situation wären, in der sie die allgemeinen Bedingungen der jeweiligen Gesellschaft, aber nicht ihre persönliche Identität und ihre besonderen Wünsche und Fähigkeiten kennen.
Das Ergebnis dieses Denkexperiments ist, dass
Jedes Individuum  umfassende persönliche und politische Rechte haben muss, etwa  das Recht auf freie   Meinungsäußerung, auf persönliches  Eigentum, auf politische Mitbestimmung sowie auf dieselben  Chancen wie andere, eine Ausbildung und Arbeit zu erhalten.
Persönliche Freiheit darf nur begrenzt werden, wenn dies zur Sicherung der Freiheit anderer notwendig ist.

John Rawls Aufgabe: Grundsätze für eine gerecht Gesellschaftsordnung zu entwickeln, die von allen  Gesellschaftsmitgliedern nach vernünftiger Überlegung als verbindlich akzeptiert  werden kann
a) Theorie einer gerechten Ges. entwickeln: Begriff einer gerechten Gesellschaft
b) so, dass Jeder in der Ges. ihren Ordnungsprinzipien auf Grund rationaler Erwägungen freiwillig zustimmen würde: Legitimationsfrage
c) nicht Prinzipien der formalen, sondern der materiellen Gerechtigkeit.: Theorie der distributiven Gerechtigkeit (gerechte Verteilung: soziale Grundgüter – Einkommen, Einfluss – und soziale Lasten – Steuern, Wehrpflicht…)
Fair:
Wenn jeder: – sowohl an den Gütern – als auch an den Lasten der Gemeinschaft beteiligt wird
Nicht so:  Jeder gleich viel.
Sondern:  Jeder nach seiner Leistungsfähigkeit  (wie er zum Gemeinwohl beiträgt)
(Hinweis: Die Theorie der G. enthält damit ein Solidaritätsprinzip, das sie möglicherweise  innerhalb ihres teils utilitaristischen, teil deontologischen Rahmens nicht ausreichen  begründen kann.)

Ursprung:
Vertragsmodell –  Inhalt: – hypothetischer Urvertrag: Zustimmung aller zur Errichtung einer gemeinsamen Ordnung
nicht: – Legitimation polit. Herrschaft
sondern: – Legitimation des ges. Systems
Polit. Institutionen haben die Aufgebe eine gerechte Ges.- ordnung herzustellen und aufrecht zu erhalten.
Prämisse: – Gerecht Ges. die auf dem Prinzip der Fairness gegründet ist, wäre zustimmungsfähig
Aber: – Im realen Leben (wegen des menschlichen Egoismus) nicht konsensfähig
Folglich: Lage annehmen, in der die über die Gerechtigkeitsprinzipien beschließenden Gesellschaftsmitglieder ihr tatsächliche Stellung in der Ges. nicht kennen.
Für alle  – gilt die Klugheitsregel: Jene Grundsätze sollen gelten, die den Schlechtestgestellten begünstigen
(Max – Min – Regel)
Zusammenfassung:
Versuch gerechte Prinzipien für die Verteilung sozialer Güter, Chancen und   Lasten festzulegen  Dabei soziale Ungleichheiten gerecht verteilen.  Da soziale G. ein wesentl. Bestandteil des Gemeinwohls ist, kann sie auch zur Präzisierung des Gemeinwohls dienen.

Zitiert:
John Rawls: Aus „Theorie der Gerechtigkeit“
Die Gerechtigkeit eines Gesellschaftsmodells hängt wesentlich davon ab, wie die Grundrechte und -pflichten und die wirtschaftlichen Möglichkeiten und sozialen Verhältnisse in den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft bestimmt werden.
Wir wollen uns also vorstellen, dass diejenigen, die sich zu gesellschaftlicher Zusammenarbeit vereinigen wollen, in einem gemeinsamen Akt die Grundsätze wählen, nach denen Grundrechte und -pflichten und die Verteilung der gesellschaftlichen Güter bestimmt werden. Die Menschen sollen im Voraus entscheiden, wie sie Ihre Ansprüche gegeneinander regeln wollen und wie die Gründungsurkunde ihrer Gesellschaft aussehen soll. Ganz wie jeder Mensch durch vernünftige Überlegung entscheiden muss, was für ihn das Gute ist, d. h. das System der Ziele, die zu verfolgen für ihn vernünftig ist, so muss eine Gruppe von Menschen ein für allemal entscheiden, was ihnen als gerecht und ungerecht gelten soll. Die Entscheidung, die vernünftige Menschen in dieser theoretischen Situation der Freiheit und Gleichheit treffen würden, bestimmt die Grundsätze der Gerechtigkeit. (Wir nehmen für den Augenblick an, dass dieses Entscheidungsproblem eine Lösung hat.)
In der Theorie der Gerechtigkeit als Fairness spielt die ursprüngliche Situation der Gleichheit dieselbe Rolle wie der Naturzustand in der herkömmlichen Theorie des Gesellschaftsvertrags. Dieser Urzustand wird natürlich nicht als ein wirklicher geschichtlicher Zustand vorgestellt, noch weniger als primitives Stadium der Kultur. Er wird als rein theoretische Situation aufgefasst, die so beschaffen ist, dass sie zu einer bestimmten Gerechtigkeitsvorstellung führt.
Zu den wesentlichen Eigenschaften dieser Situation gehört, dass niemand seine Stellung in der Gesellschaft kennt, seine Klasse oder seinen Status, ebenso wenig sein Los bei der Verteilung natürlicher Gaben wie Intelligenz oder Körperkraft. Ich nehme sogar an, dass die Beteiligten ihre Vorstellung vom Guten und ihre besonderen psychologischen Neigungen nicht kennen. Die Grundsätze der Gerechtigkeit werden hinter einem Schleier des Nichtwissens festgelegt. Dies gewährleistet, dass dabei niemand durch die Zufälligkeiten der Natur oder der gesellschaftlichen Umstände bevorzugt oder benachteiligt wird. Da sich alle in der gleichen Lage befinden und niemand Grundsätze ausdenken kann, die ihn aufgrund seiner besonderen Verhältnisse bevorzugen, sind die Grundsätze der Gerechtigkeit das Ergebnis einer fairen Übereinkunft oder Verhandlung. Denn in Anbetracht der Symmetrie aller zwischenmenschlichen Beziehungen ist dieser Urzustand fair gegenüber den moralischen Subjekten, d. h. den vernünftigen Wesen mit eigenen Zielen und – das nehme ich an – der Fähigkeit zu einem Gerechtigkeitsgefühl. Den Urzustand könnte man den angemessenen Ausgangszustand nennen, und damit sind die in ihm getroffenen Grundvereinbarungen fair. Das rechtfertigt die Bezeichnung „Gerechtigkeit als Fairness“: Sie drückt den Gedanken aus, dass die Grundsätze der Gerechtigkeit in einer fairen Ausgangssituation festgelegt werden. Sie will nicht besagen, die Begriffe der Gerechtigkeit und der Fairness seien ein und dasselbe, ebenso wenig wie der Ausdruck „Dichtung als Metapher“ sagen will, Dichtung und Metapher seien dasselbe.
Ich behaupte, dass die Menschen im Urzustand zwei (…) Grundsätze wählen würden: einmal die Gleichheit der Grundrechte und -pflichten; zum anderen den Grundsatz, dass soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten, etwa verschiedener Reichtum oder verschiedene Macht, nur dann gerecht sind, wenn sich aus ihnen Vorteile für jedermann ergeben, insbesondere für die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft. Nach diesen Grundsätzen kann man Institutionen nicht damit rechtfertigen, dass den Unbilden einiger ein größerer Gesamtnutzen gegenüberstehe. Es ist vielleicht zweckmäßig, aber nicht gerecht, dass einige weniger haben, damit es anderen besser geht. Es ist aber nichts Ungerechtes an den größeren Vorteilen weniger, falls es dadurch auch den nicht so Begünstigten besser geht. Die intuitive Vorstellung ist die, dass jedermanns Wohlergehen von der Zusammenarbeit abhängt, ohne die niemand ein befriedigendes Leben hätte, und dass daher die Verteilung der Güter jeden, auch den weniger Begünstigten, geneigt machen sollte bereitwillig mitzuarbeiten. Die beiden soeben erwähnten Grundsätze dürften eine faire Grundlage dafür sein, dass die Begabteren oder sozial besser Gestellten – was beiden nicht als Verdienst angesehen werden kann – auf die bereitwillige Mitarbeit anderer rechnen können, sofern eine funktionierende Regelung eine notwendige Bedingung für das Wohlergehen aller ist. Sobald man sich für eine Gerechtigkeitsvorstellung entschieden hat, die die Zufälligkeiten der natürlichen Begabung und der gesellschaftlichen Verhältnisse nicht zu politischen und wirtschaftlichen Vorteilen führen lässt, gelangt man zu diesen Grundsätzen. Sie lassen jene Seiten der sozialen Welt aus dem Spiel, die als moralisch willkürlich erscheinen.