UNFEHLBARKEIT
Grunddogmen des christlichen Glaubens
A)Dreifaltigkeit
B) Menschwerdung des Sohnes
C) Gemeinschaft der Glaubenden im Heiligen Geist
Der Glaube ist unteilbar – in allem geht es immer wieder um die Entfaltung der einen Glaubenswahrheit:
Wir - die Menschen, jeder einzelne Mensch, haben eine Gemeinschaft mit Gott, die Leben und Tod überdauert = Anteilhaben am Gottesverhältnis Jesu.
Um diese Grundglaubenswahrheit geht es auch bei der Rede von der Unfehlbarkeit.
Th. von Aquin: Dem Glauben kann nichts Falsches zu Grunde liegen.
In diesem Sinne von “Glauben” zu reden bedeutet, von der Grundwahrheit der Liebe Gottes auszugehen und auf diese zu vertrauen. Im “Glauben” geht es nicht um Vermutungen, ob zum Beispiel Gott existiert. Dieser “Glaube” im christlichen Verständnis beinhaltet also in seiner Rede von der Gemeinschaft mit Gott bereits das, worauf er verweisen will. Ich rede nicht hier von der Liebe Gottes und vermute, dass sie sich irgendwann zeigen will, sondern die Rede davon ist bereits die Verwirklichung und der Vollzug dieser Gemeinschaft und Liebe. Daher kann eine Qualifizierung in “stimmt” oder “stimmt nicht” keinen Sinn ergeben. Die Rede von der Gemeinschaft mit Gott beansprucht - in diesem Sinn - unfehlbar zu sein.
GLAUBEN: Etwas für wahr halten, vermuten, spekulieren u.s.w. - dann gibt es tatsächlich die Unterscheidung in „richtig“ oder „falsch“.
DEM GLAUBEN kann man ausschließlich in der Weise des Glaubens gerecht werden und er entzieht sich damit aller anderen Beurteilung. Damit kann er ausschließlich als in sich verlässlich geglaubt werden.
Entweder sind Glaubensaussagen verlässlich oder sie können nicht als Glaubensaussagen geglaubt = angenommen werden. Entweder sie sind wahr oder unverständlich – „Das Gewicht des Schrankes ist blau.“ ist eine solche unverständliche - weder wahre noch falsche - Formulierung.
- Man kann nichts Beliebiges „glauben“.
- Es gibt im „Glauben“ kein mehr oder minder.
- Da alle Glaubensaussagen lediglich eine Entfaltung sind, kann man ausschließlich das Ganze annehmen, nicht lediglich Teile.
Ausschnitte aus dem Buch von Peter Knauer “Der Glaube kommt vom Hören”, S. 148 f.:
3.2.1 Zur Begriffsbestimmung von Glauben
In der scholastischen Theologie wird das Wort Glauben im Sinn des Glaubensaktes in verschiedenen Bedeutungen gebraucht. Sie unterscheidet zwischen glauben, da Gott existiert [credere Deum], Gott das glauben, was er offenbart [credere Deo] und in der Weise der Selbsthingabe an Gott glauben [credere in Deum]217. Nur in der letzten Bedeutung hat das Wort Glauben seinen vollen, umfassenden Sinn. Die beiden ersten Bedeutungen dagegen meinen Aspekte am Glauben, die für sich allein nicht ausreichen, um den Menschen in das rechte Verhältnis zu Gott zu bringen; ja, sie wären für sich allein betrachtet, abgesehen von ihrer Tendenz auf den vollen Glauben, in sich inkonsistent. Credere Deum bedeutet soviel wie die ausdrückliche Bezeugung, dass es Gott gibt. Solange es sich nur um eine theoretische Bezeugung handelt, schließt sie die praktische Gottesleugnung in der Weise der Weltvergötterung bzw. der Verzweiflung an der Welt nicht aus. Eigentlich verdient diese Überzeugung auch nicht den Namen Glauben, denn es handelt sich dabei um natürliche Gotteserkenntnis, die als solche eine Sache der Vernunft und nicht des Glaubens ist. Credere Deo ist das feste Für-wahr-Halten der christlichen Botschaft als von Gott geoffenbart. Aber in diesem Begriff wird noch davon abstrahiert, ob man die christliche Botschaft wirklich in ihrer Bedeutung für einen selbst erfasst hat. Im Grunde wird dabei der Wort-Gottes-Begriff zu Unrecht als problemlos vorausgesetzt. Man geht von dem Vorverständnis aus, da Gott Beliebiges offenbaren könnte. Solange man sich nur in dieser Weise an die christliche Botschaft anschließt, noch ohne in ihr ein neues Selbstverständnis zu finden, sprichtdie Scholastik von einem bloßen Glauben, der noch nicht von der Liebe durchformt ist [fides informis]. Für sich allein ist dieser Glaube ein toter Glaube und kann dann auch noch nicht im eigentlichen Sinn als göttliche, eingegossene Tugend [virtus divina, infusa] gelten. Zwar ist es bereits Gnade, überhaupt mit der christlichen Botschaft konfrontiert zu sein, aber die nur in der Weise des credere Deo angenommene Botschaft verbleibt gewissermaßen im ungeöffneten Briefumschlag. Dies ist vermutlich die am meisten verbreitete Weise, mit der christlichen Botschaft umzugehen. Lebendig ist der Glaube nur als von der Liebe durchformter Glaube [fides caritate formata]. In diesem Sinn versteht die Scholastik das credere in Deum. Es ist der Glaube, in dem man sich so von Gott geliebt weiß, da man nicht mehr aus der Angst um sich selbst lebt, sondern in der Liebe zum Nächsten. Dieser Glaube ist ein solches festes Für-wahr-Halten der christlichen Botschaft, da man ihre volle Bedeutung für das eigene Selbst erfasst hat. Als ein Sich-von-Gott-geliebt-Wissen, nämlich mit der Liebe, in der Gott seinem Sohn zugewandt ist, ist dieser Glaube ein neues, endgültiges Selbstverständnis des Menschen von Gott her, das ihm durch die christliche Botschaft zuteil wird. Wenn nun in kirchlichen Lehrdokumenten vom Glauben die Rede ist, muss man immer genau zusehen, in welchem der genannten Sinne das Wort gebraucht wird. In den alten liturgischen Texten ist das Wort Glauben gewöhnlich im umfassenden Sinn des credere in Deum zu verstehen. Etwa bei der Tauffeier wird von altersher der Täufling gefragt: Was begehrst du von der Kirche? Die Antwort lautet: Den Glauben. Auf die weitere Frage Was gewährt dir der Glaube? heißt die Antwort: Das ewige Leben. Der Begriff Glaube meint hier die Gesamtheit der zu glaubenden Heilsgüter, welche die Kirche vermittelt, den Glaubensinhalt und den Glaubensakt in einem. Die gleiche umfassende Bedeutung hat das Wort in dem Gebet vor dem Friedensgruß in der Messe: Herr Jesus Christus, schau nicht auf unsere Sünden, sondern auf den Glauben deiner Kirche und schenke ihr nach deinem Willen Einheit und Frieden. Der Glaube der Kirche ist das Anteilhaben am Gottesverhältnis Jesu. Dieser Glaube ist immer fides caritate formata. Die Liebe zu Gott kommt zu diesem Glauben nicht wie etwas Zusätzliches hinzu, sondern sie ist mit ihm identisch. Dieser Glaube ist selbst die liebende Antwort auf Gottes gutes Wort an uns. Denn die Liebe zu Gott besteht gerade darin, Gott in seiner Liebe zu uns dadurch ganz anzuerkennen, da man sich vollkommen auf ihn verlässt und sich in seinem Handeln nicht mehr von der Angst um sich selbst treiben lt. Eine größere Ehre kann man Gott nicht erweisen. Auch in der Heiligen Schrift selbst ist das Wort Glauben gewöhnlich in diesem vollen Sinn zu verstehen. So wird in Hebr 11,1 der Glaube bestimmt als Feststehen in dem, was man erhofft, überzeugt sein von Dingen, die man nicht sieht, und es heißt, dass man ohne solchen Glauben Gott nicht gefallen könne: Wer zu Gott hintreten will, muss glauben, da er ist und da er denen, die ihn suchen, ihren Lohn geben wird (Hebr 11,6), nämlich sich selbst schenkt. Man verlässt sich im Glauben auf den sich selbst mitteilenden Gott, auf eine Liebe Gottes, die an nichts Sichtbarem, nämlich an nichts Geschaffenem (vgl. Hebr 11,3) ihr Maß hat. In stärker der scholastischen Theologie verhafteten Texten ist jedoch vom Glauben häufig in jenem eingeschränkten und unklaren Sinn die Rede, der auf das bloße credere Deo abzielt. So lehrt z. B. das Konzil von Trient: Wenn jemand sagt, da man beim Verlust der Gnade durch die Sünde immer auch den Glauben verliere; oder da der zurückbleibende Glaube kein wirklicher Glaube sei, wiewohl er nicht lebendig ist; oder da derjenige, der den Glauben ohne die Liebe hat, kein Christ sei, so sei er im Bann Das Anliegen des Konzils in dieser Lehre ist: Auch der von der Liebe durchformte Glaube kann sich auf nichts anderes beziehen als auf die christliche Botschaft, mit der man es bereits in der fides informis zu tun hat. Es ist also entscheidend für das Heil, sich an diese Botschaft zu halten. Dieser Konzilstext ist gegen sein eigenes Missverständnis reformatorischer Theologie gerichtet. Man verstößt aber gegen die Konzilslehre nur dann, wenn man unter Zugrundelegung des eingeschränkten Glaubensbegriffs im Sinn eines bloßen credere Deo behauptet, da der Glaube allein rechtfertige bzw. da mit dem Gnadenstand auch der Glaube verlorengehe. Wenn man jedoch von vornherein von einem anderen Glaubensbegriff ausgeht, nämlich vom credere in Deum, dann ist es durchaus wahr, dass man mit dem Gnadenstand auch den Glauben, das Sich-von-Gott-geliebt-Wissen, verliert. Die Verwendung eines solchen anderen Glaubensbegriffs widerspricht der Konzilslehre nicht. Da die reformatorische Lehre von diesem anderen Glaubensbegriff ausgeht, wofür sie sich auf den überwiegenden Sprachgebrauch der Heiligen Schrift berufen kann wird sie von der Verurteilung durch das Konzil nicht wirklich getroffen.Um der ökumenischen Verständigung zu dienen, gebrauchen wir im Folgenden den Begriff Glauben im Sinn des credere in Deum. Unter Voraussetzung dieses eigentlich kirchlichen Glaubensbegriffs (Glaube der Kirche) ist der reformatorische Satz wahr, da der Glaube allein rechtfertigt. Denn allein das credere in Deum ist das rechte Verhältnis zu Gott; und allein aus diesem Glauben tut man solche Werke, in denen man vor Gott der Welt und den Mitmenschen gerecht wird.
Reflexionsfragen:
a) In welchem Verhältnis stehen Glaubensgegenstand und Glaubensakt zueinander und warum können sie nicht getrennt voneinander bedacht werden?
b) Warum ist man nur dann für den Glaubensakt auf diesen bestimmten Inhalt angewiesen, wenn eine Gemeinschaft des Menschen mit Gott keine triviale Selbstverständlichkeit ist?
c) Was ist unter credere Deum, credere Deo und credere in Deum zu verstehen? Welche dieser Glaubensweisen ist mit dem Glauben der Kirche gemeint?
d) Was versteht die Tradition unter fides informis und unter fides caritate formata?
e) Wie verhalten sich der reformatorische und der tridentinische Glaubensbegriff zueinander?
Die Gesamtheit der Gläubigen
Der Glaube der Kirche geht dem Glauben des Einzelnen voraus.
Die Unfehlbarkeit gilt für alle, ohne Ausnahme, insofern er zu der Gesamtheit der Gläubigen gehört.
Diese Unfehlbarkeit des Einzelnen ist von der Unfehlbarkeit des Glaubens abgeleitet.
„Gesamtheit“ meint nicht „überwiegende Mehrheit“; das Kriterium ist der „reine“ Glaube. – Gemeinschaft mit Gott.
Dabei geht es aber nicht nur um eine innere Übereinstimmung, sondern diese Übereinstimmung kann auch kund getan werden – der Glaube kommt vom Hören – Grundlage des Lehramtes.
Die Übereinstimmung im Glauben hängt nicht von deren Feststellung ab, auch wenn sie prinzipiell festgestellt werden kann.
Feststellung der Übereinstimmung
Ein Grundproblem der Ökumene zwischen allen Konfessionen ist das Aneinander vorbeireden. Die Sprache erweist sich dabei als Problem und verhindert evtl. unmittelbares Verstehen. Das nachträgliche Feststellen von Gemeinsamkeiten ist damit keine Überwindung etwaiger Gegensätze, sondern die Annäherung an tatsächliche Gemeinsamkeiten.
Die Bemühung um diese Feststellung im Glauben ist die Aufgabe der Ökumene. Dieser Ansatz ist die Gesprächsöffnung, nicht die Festlegung auf Dogmen.
Die Trennung der Kirchen besteht darin, dass man sich einander auf Grund gegenseitiger Missverständnisse zu Unrecht die Rechtgläubigkeit abspricht.
Ökumenischer Ansatz:
2.3.4 Luthers Infragestellung des besonderen Lehramts
Luther hat nach der Leipziger Disputation im Jahre 1519 seinen von da an bleibenden Standpunkt in bezug auf die Autoritt von Papst und Konzilien formuliert:
Ich will also frei sein und mich durch die Autoritt keines Konzils, keiner Macht, keiner Universität und keines Papstes gefangennehmen lassen. Vielmehr will ich mit Zuversicht bekennen,was immer ich als wahr einsehe, ob es nun von einem Katholiken oder einem Häretiker behauptet wird, ob es von einem Konzil gebilligt oder verworfen wurde.
Seine Ablehnung der Autoritt des Papstes kann so weit gehen, da er ihn mit dem Antichrist gleichsetzt. Luthers Kampf gegen das Papsttum erreicht im Jahr 1545 seinen Höhepunkt in der unerhört groben Schrift “Wider das Bapstum zuRom vom Teuffel gestifft.” Luthers Äußerungen klingen für katholische Ohren schockierend. Dennoch ist zu fragen, in welchem genauen Sinn Luther eine Autoritt des Papstes und der Konzilien abgelehnt hat und in welchem nicht. Im Neuen Testament selbst nennt Jesus unmittelbar nach der Primatsverheißung Petrus einen Satan, weil er sich zum Sprecher von Menschengedanken macht (vgl. Mt 16,23). Beziehen sich Luthers Angriffe vielleicht auf den gleichen Sachverhalt, so da es sich nur um eine Auslegung dieses Textes handelt? Tatsächlich hat Luther weder das Papstamt überhaupt abgelehnt noch seine Einsetzung durch Christus in Zweifel gezogen. Seine Polemik richtet sich nur dagegen, dass der Missbrauch des Amtes mit dessen Wesen gleichgesetzt wird. Gerade in der Schrift “Wider das Bapstum zu Rom vom Teuffel gestifft” erläutert er auch das sachgemäße Verständnis des Petrusamtes. Das Amt des Petrus habe darin bestanden, den anderen Aposteln als ihr von Gott berufener Sprecher in dem Glauben zu dienen, den sie nicht aus sich selbst, sondern von Gott empfangen haben: “Da sprach Simon Petrus: Du bist Christus, des lebendigen Gottes Sohn.” Solche Antwort tut Petrus von aller Apostel wegen. Denn wo ein Haufe wird gefragt, können sie nicht zugleich alle antworten, sondern einer muss das Wort von aller wegen führen, wie man spricht: ,Zwei mögen miteinander singen, aber miteinander können sie nicht reden. Daher sagen die Väter recht, Augustinus, Cyprianus und Chrysostomus, dass Sankt Peter sei gewesen der Apostel Mund und habe in ihrer aller Namen geantwortet. Denn sie alle gefragt und zu antworten schuldig gewesen sind. Deshalb gibt sich der Papst hier eine Blöße und baut auf einen faulen Grund: Dieweil Sankt Peter allein antwortet, sei er ein Herr über die anderen Apostel und der Papst über alle Welt. Denn da steht es klar im Text, da Christus nicht Sankt Peter fragt: ,Wer sagst du, dass ich sei?, sondern alle Jünger, und spricht: ,Wer sagt ihr, da ich sei? Und hat Sankt Peter müssen für sie alle antworten, und seine Antwort zugleich aller Antwort sein, gleich wie auch im weltlichen und häuslichen Regiment geschieht, da ein Knecht, Stadtschreiber oder Syndikus das Wort des Rates und der Gemeinde oder des Gesindes führt, dadurch aber nicht der Stadt Herr ist, und ein Jurist oder Kanzler des Kaisers, Königs, Fürsten Wort redet, darum aber noch lange nicht selbst Kaiser, König, Fürst ist, wie der Papst aus dieser Antwort Sankt Petri will Herr sein über die Apostel und aller Apostel Kirchen. (Martin Luther, Wider das Bapstum zu Rom vom Teuffel gestifft).
Petrus wird in dieser Sicht zum Sprecher der anderen Apostel nicht dadurch, dass er sich zuerst im Einzelnen nach ihrer Meinung erkundigen müsste oder von ihnen formell beauftragt würde, sondern da er eine Aussage macht, die als Glaubensaussage und damit als göttliche Selbstmitteilung verstehbar ist. Seine Funktion als Sprecher ist nach Luthers Auffassung notwendig, um die Einheit des Glaubens der Vielen ausdrücklich sichtbar zu machen und ihr zu dienen. Luther kann im Übrigen die Kirche durchaus in ihrer Bezogenheit auf das Amt definieren: “Christliche Kirche aber heißt die Zahl oder Haufe der Getauften und Gläubigen, so zu einem Pfarrer oder Bischof gehren, es sei in einer Stadt oder in einem ganzen Land oder in der ganzen Welt.”
In welchem Sinn Luther dabei eine Herrschaft des Papstes ablehnt, ergibt sich aus seinen Ausführungen über die Schlüsselgewalt:
“Zum anderen merke, da die Schlüssel und solche Macht, Sünden zu binden und zu lösen, nicht ist gegeben den Aposteln und Heiligen zur Herrschaft über die Kirche, sondern allein den Sündern zu Gut und Nutz. Denn wo nicht Sünden sind, da bedarf man der Schlüssel und ihres Amtes nicht. Denn man soll Sankt Paul und seinesgleichen Heilige nicht lösen noch absolvieren von Sünden, denn sie haben keine außer den täglichen und übrigen im Fleisch, die bis ins Grab bleiben, [...] sondern soll sie dem Fels lassen befohlen sein, auf den sie gebaut sind. Aber den Sündern sind sie not, die entweder nicht auf den Fels gebaut oder vom Fels gefallen sind, da man sie wiederum hinaufbaue. Darum ist es nicht eine weltliche Gewalt, wodurch die Bischöfe über die Kirche sich brüsten und herrschen (Beneficium, non dominium) möchten, sondern eine geistliche Gewalt, den Sündern zu Gut und Heil gegeben, da sie dieselbigen bei den Bischöfen und der Kirche suchen und finden mögen, sooft es ihnen nottut, wodurch die Sünder selig und nicht die Bischöfe Herren und Junker werden sollen. Gleich als wenn ein Fürst tausend Gulden seinem Diener gäbe, da er die sollte unter etliche arme Leute teilen. Durch diese tausend Gulden soll der Diener nicht reich noch Herr über die armen Leute werden, sondern, wie der Herr befohlen hat, sie frei und umsonst von den armen Leuten lassen suchen und finden, er aber allein einen willigen Diener sich hierin erzeigen, den armen Leuten zu Trost und Nutz. Das merke wohl, es gilt dem Papst.” (Martin Luther, Wider das Bapstum zu Rom vom Teuffel gestifft).
Luther wendet sich in seiner Polemik nur dagegen, dass man den Auftrag, der Verkündigung des Evangeliums zu dienen, als Berechtigung zu weltlicher Herrschaft missversteht. Gemeint sind nicht nur äußere Missbräuche wie das üppige Hofleben mancher Päpste. Auch hinter der größten persönlichen Demut kann sich noch immer ein Missverstndnis des Petrusamtes verbergen, als sei der Papst Herr über die Gewissen und als bestünde die Bindung an Christus in der unbesehenen und unbedingten Bindung an ihn. Nach 1 Kor 1,11 - 13 ist das Petrusamt so zu relativieren, dass man ja nicht aus dem Sich-an-Kephas-Halten das unterscheidende Merkmal des Glaubens macht. Es muss zwar einen Papst geben können, aber es wäre zuviel behauptet, dass es ihn tatsächlich immer geben müsse. Wie hätte sonst die Kirche weiterexistieren können, als man während eines ganzen Menschenalters (1378 - 1417) nicht wusste, wer der rechtmäßige Papst ist? Die um der Kircheneinheit willen notwendige Einheit mit dem Römischen Papst besteht bereits überall da, wo man faktisch im Glauben mit ihm übereinstimmt, das heisst, wo man wirklich an Jesus Christus glaubt. Denn darin ist der Glaube an die Gegenwart des Heiligen Geistes in der Kirche und damit auch an die Reinerhaltung der Glaubenswahrheit in ihr und auch ihre amtliche Unfehlbarkeit bereits impliziert. Es besteht nur darüber hinaus die Pflicht, darauf hinzuarbeiten, dass gegenseitige Missverständnisse abgebaut werden, aufgrund deren man einer an sich als Glaubensverkündigung verständlichen Verkündigung diesen Charakter bestreitet. Was Luther mit seiner Relativierung des Lehramts meint, ergibt sich mit großer Deutlichkeit aus einem Passus in seiner Schrift “Über die babylonische Gefangenschaft der Kirche”:
“Die Kirche wird aus dem Wort der Verheißung durch den Glauben geboren und durch dasselbe ernährt und erhalten; das heisst, sie wird durch die Verheißung Gottes konstituiert, nicht die Verheißung Gottes durch sie. Das Wort Gottes steht unvergleichlich über der Kirche. Sie hat in ihm nichts zu bestimmen, anzuordnen, zu machen, sondern nur bestimmt zu werden, Anordnungen zu empfangen, an sich geschehen zu lassen als Geschöpf. Denn wer gebiert seinen Erzeuger? Wer hat seinen Urheber zuerst konstituiert? Dies allerdings hat die Kirche, da sie das Wort Gottes von den Worten der Menschen zu unterscheiden vermag, wie Augustinus bekennt, er habe dem Evangelium geglaubt, weil er durch die Autoritt der Kirche dazu bewogen wurde, die verkündete, dies sei das Evangelium; nicht als stünde sie deshalb über dem Evangelium, denn sonst stünde sie auch über Gott, dem man glaubt, weil die Kirche verkündet, dieser sei Gott.” (Martin Luther, Wider das Bapstum zu Rom vom Teuffel gestifft).)
Auch wenn Luther der Vernunft des Einzelnen gegenüber dem kirchlichen Lehramt in bestimmter Hinsicht den Vorrang gibt, widerspricht er damit nicht wirklichder katholischen Lehre. Es genügt zu wahren, da die Vernunft den Glauben nicht von sich aus entwirft, sondern ihn nur aus dem Hören empfangen kann und da das Lehramt diesem Wort des Glaubens zu dienen hat. Im Übrigen aber kommt der Vernunft gegenüber der Glaubensverkündigung eine von niemandem aufzuhebende oder ersetzbare kritische Funktion zu. Bei wirklicher Glaubensverkündigung müssen angebliche Vernunfteinwände gegen sie auf dem Feld der Vernunft selbst mit Vernunftgründen widerlegbar sein. Denn anderenfalls kann man die Glaubensverkündigung gar nicht im Sinn der Kirche und damit in ihrem wirklichen Sinn verstehen. Wollte man also die eigene Vernunft gegenüber kirchlicher Verkündigung ausschalten, dann würde man auch wirkliche Glaubensverkündigung nicht mehr in ihrem wahren Sinn erfassen534.
So scheint sich auch hier wieder zu ergeben, dass der Gegensatz zwischen der lutherischen und der katholischen Auffassung kein sachlicher, sondern nur ein sprachlicher ist. Je für sich bleiben beide Auffassungen missverständlich und werden sachgemäß nur da erfasst, wo sie als ineinander übersetzbar verstanden werden. Deshalb brauchen die verschiedenen Kirchen das Gespräch miteinander, um ihre jeweils eigene Position nicht misszuverstehen. Allgemein gilt, da die meisten theologischen Irrtümer darin bestehen, anderen Auffassungen zuzuschreiben, die sie gar nicht haben. Wie kann man sicher sein, das Denken eines anderen, z. B. Luthers, wirklich verstanden zu haben? Solange man glaubt, jemand anderem Widersprüche in seinem Denken vorwerfen zu müssen, kann dies entweder daran liegen, da der andere tatsächlich inkonsistent denkt, oder aber daran, da man selbst ihn nicht verstanden hat. Wenn es dagegen gelingt, die Aussagen eines anderen als untereinander stimmig zu verstehen, dann kann dies nur in der Stimmigkeit dieser Aussagen selbst begründet sein.
Reflexionsfragen
a) Welche Funktion kommt dem Papstamt nach Luther zu, und worin besteht nach seiner Auffassung der Missbrauch des Amtes?
b) Warum wird man der Bedeutung des päpstlichen Amtes nur gerecht, wenn man es auf Christus hin relativiert? Worin besteht solche Relativierung?
c) In welchem Sinn schreibt Luther der Kirche eine unersetzbare Funktion in Bezug auf das Wort Gottes zu?
d) Welche unersetzbare Funktion hat die Vernunft des einzelnen auch nach katholischer Lehre gegenüber der kirchlichen Verkündigung?
3: Ergebnis: Gegen ein positivistisches Missverständnis der Normen des christlichen Glaubens
Man erfindet den Glauben nicht selbst, sondern muss ihn hörend empfangen. Die Normen des Glaubens sind Schrift, Überlieferung und Lehramt in ihrer inneren Zusammengehörigkeit, in der allein ihre Autoritt zur Geltung kommen kann. Durch diese Normen ist die Offenbarung kenntlich. Es liegt nahe, gegenüber dem Anspruch auf Offenbarungsautorität nach einer Legitimation zu fragen und jedenfalls die bloße Behauptung von Autoritt nicht als Autoritt anzunehmen. Aber wenn das Wort Gottes das letzte Wort über alle Wirklichkeit sein muss, kann man es sicher nicht dadurch legitimieren, dass es sich in eine noch umfassendere Wirklichkeit einordnen lässt. Gewiss hat man dies auch in der Geschichte der christlichen Theologie immer wieder versucht, ist also mit einem gänzlich unangemessenen Vorverständnis an die christliche Botschaft herangegangen. Aber ein angebliches Wort Gottes, das sich in irgendein noch umfassenderes System einordnen lt, wäre gerade dadurch in seinem Anspruch widerlegt. Wort Gottes lässt sich als Wort Gottes nur aus sich selbst legitimieren. Aber bedeutet dies nicht, doch wieder die bloße Behauptung, etwas sei Wort Gottes, als dessen Legitimation anzuerkennen? Reicht die bloße Tatsache, dass etwas in der Heiligen Schrift steht, dazu aus, um es als Wort Gottes anerkennen zu können? Genügt die rein faktische Übereinstimmung der Christenheit in irgendeiner Lehre als Beweis dafür, dass es sich um eine Glaubensüberlieferung handelt? Entsteht die Verpflichtung zum Glauben bereits dadurch, dass das kirchliche Lehramt behauptet, man müsse etwas glauben? Wenn dem so wäre, dann fielen Schrift, Überlieferung und Lehramt als jeweils selbstständige Größen auseinander. Beliebiges könnte Glaubensgegenstand werden, wenn es nur in irgendeiner Weise entweder in der Schrift oder in der Überlieferung oder im Lehramt vorkommt. Ein solcher Glaube könnte den Menschen nur entmündigen. Im Übrigen lassen sich Biblizismus, Traditionalismus und Lehramtspositivismus auch niemals wirklich konsequent durchführen, weil sie dann zu logischen Widersprüchen führen. Die wirkliche christliche Botschaft wird jedoch von dem Einwand, dass man in ihr Beliebiges annehmen müsse, nicht getroffen. Nach ihr sind Schrift, Überlieferung und Lehramt nur in ihrer inneren Einheit, nämlich in dem Sinn verbindlich, in dem sie sich anderer Beurteilung als der des Glaubens nachweislich und diskutierbar entziehen. Als christliche Glaubensaussagen kommen nur solche Aussagen in Frage, die sich als Selbstmitteilung Gottes verstehen lassen und deshalb in ihrer Wahrheit nur geglaubt werden können und keiner anderen Erkenntnis als der des Glaubens allein zugänglich sind. Die christliche Botschaft begründet die Tatsache, dass sie nicht von der Vernunft entworfen werden kann, sondern vom Hören kommen muss, damit, dass Gottes Liebe zur Welt nicht an dieser selbst ihr Maß haben kann und deshalb auch nicht an der Welt ablesbar ist. Die Gemeinschaft mit Gott ist nur in der Weise erfahrbar, da sie einem im Wort mitgeteilt wird. Als ein solches Wort Gottes ist nur dasjenige Wort verstehbar, das durch seinen Inhalt auf den Einwand von der Einseitigkeit der realen Relation des Geschaffenen auf Gott antworten kann. Und nur wenn man für dieses Wort schlechterdings darauf angewiesen ist, es von anderen gesagt zu bekommen, ist es von einer bloßen Vorstellung der Gemeinschaft mit Gott, die man sich selber einreden, aber so niemals glauben könnte, unterscheidbar. Dann aber ist die Weitergabe dieses Wortes Gottes selbst das Geschehen dessen, wovon es redet. Der Überlieferungszusammenhang zwischen der ursprünglichen und der gegenwärtigen Bezeugung dieses Wortes ist der Ort der Gegenwart des Heiligen Geistes. Als Quellen des Glaubens kommen Schrift, Überlieferung und Lehramt nur in dem Sinn in Betracht, in dem sie sich tatsächlich als das eine Geschehen der Selbstmitteilung Gottes in menschlichem Wort verstehen lassen. Was sich nicht so verstehen lässt, lässt sich auch nicht glauben. Geglaubt werden können nur solche Aussagen, die nur geglaubt werden können. An diesem Kriterium entscheidet sich die Verantwortbarkeit des christlichen Glaubens. Es muss sich also um Aussagen handeln, die überhaupt nur als aus sich wahr verstehbar sind. Ihnen gegenüber muss sich jede vom Glauben verschiedene Stellungnahme als willkürlich nachweisen lassen. Wird der Bereich solcher Aussagen verlassen oder werden Glaubensaussagen anders als im Sinn des Glaubens ausgelegt, dann hören sie auf, als Glaubensaussagen verstehbar zu sein. Es ist dann überhaupt nicht mehr möglich, sie in dem Glauben anzunehmen, der als das Anteilhaben am Gottesverhältnis Jesu das Erfülltsein von seinem Heiligen Geist ist.
Obwohl in dieser Sicht die objektiven Quellen des Glaubens auf das je eigene Verstehen eines jeden Glaubenden abzielen, bedeutet dies doch nicht, sie einem subjektivistischen Maßstab zu unterwerfen. Denn das Glaubensverständnis, von dem hier die Rede ist, meint gerade den Glauben, der sich nur als vom Hören kommend und nicht vom Subjekt her zu entwerfen versteht. Es geht ja in diesem Glauben darum, sich selbst mit einer Liebe geliebt zu wissen, die gerade nicht an einem selber ihr Maß hat, sondern die Liebe Gottes zu Gott, des Vaters zum Sohn ist. Deshalb gilt: Die Kirche geht nicht aus den einzelnen Christen hervor, vielmehr gehen diese aus der Kirche hervor. Aber man kann sich nur so auf die Kirche berufen, da man auch selber weiß und zu verstehen sucht, was sie lehrt. Die Gefahr des Subjektivismus besteht nur, solange man die Frage nach der Verstehbarkeit von Glaubensaussagen als Glaubensaussagen im Sinn der Selbstmitteilung Gottes nicht stellt. Aber solchem Subjektivismus verfällt man in gleicher Weise durch unkritischen Respekt wie durch respektlose Kritik gegenüber den Normen des Glaubens. Das rechte Verständnis der Funktion des Lehramtes kann auch vor einem eventuellen Subjektivismus seiner Träger bewahren.
Reflexionsfragen
a) Worin besteht die Kenntlichkeit der Offenbarung?
b) Warum kann Offenbarung nicht durch einen Beweis ihrer Wahrheit legitimiert werden?
c) Warum kommen der Vernunft als solcher zugängliche Sachverhalte nicht als Offenbarungsgegenstand in Betracht?
d) In welchem Sinn allein sind Schrift, Überlieferung und Lehramt verbindlich?
Anerkennung anderer Wahrheiten:
Die gleiche wahre Kirche Jesu Christi, die bereits als solche gesellschaftlich verfasst ist, ‚ist verwirklicht in der katholischen Kirche’ als ganzer, die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird. Das schließt keineswegs aus, dass es auch außerhalb der römisch-katholischen Kirche vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit gibt. Ja es schließt nicht einmal aus, dass es sich auch dort um wirkliche ‚Kirchen’ handeln kann, die ‚der Heilige Geist als Mittel des Heils zu gebrauchen sich gewürdigt hat’ und denen man folglich kaum mit Recht die Legitimation bestreiten kann. Diese anderen Kirchen sind nicht Abspaltungen von der einen und einzigen Kirche Gottes, sondern es handelt sich um Spaltungen in der einen und einzigen Kirche.
Häresie:
Eine Glaubenswahrheit bedingt die andere. Es gibt also nicht unterschiedliche, einzelne Glaubenswahrheiten. Häresie schiene also darin zu bestehen, dass man nicht alle, sondern nur einige Glaubenswahrheiten annimmt. Sie wäre weniger schlimm als der vollständige Abfall vom Glauben. Allerdings schiene eine solche Auffassung von Häresie vorauszusetzen, dass sich der vollständige Glaube aus lauter Einzelwahrheiten zusammensetzt, die in keinem an ihnen selbst erkennbaren Zusammenhang miteinander stehen, sondern zueinander zu addieren sind. In Wirklichkeit aber implizieren alle Glaubenswahrheiten einander und sind immer nur die Entfaltung ein und desselben Grundgeheimnisses, nämlich dessen, was im Anteilhaben am Gottesverhältnis Jesu von vornherein in seiner ganzen Fülle gegeben ist. Besteht dann überhaupt die Möglichkeit, tatsächlich nur einen Teil der Glaubenswahrheiten anzunehmen? Oder handelt es sich höchstens um verschiedene Grade der Explikation?
Die vielen einzelnen Glaubensaussagen werden in ihrer Bedeutung gar nicht erfasst, solange man sie als zueinander zu addierende Größen versteht; dass dieses Missverständnis in der römisch- katholischen Kirche zugelassen wird, macht ihre Mitschuld an der Spaltung der Christenheit aus. Die Aussage des Konzils bezieht sich zwar zunächst auf die Spaltungen in der Urkirche; sie kann aber auch auf solche späteren Spaltungen angewandt werden, bei denen noch die Gemeinsamkeit des einen Glaubens an Jesus Christus erhalten bleibt.
Das II. Vatikanum hat das Wort Häresie nicht gebraucht. Gleichwohl spricht es ganz im Sinn dieses missverstandenen Häresie- Begriffs von denen, die durch die Taufe der Ehre des Christennamens teilhaft sind, den vollen Glauben aber nicht bekennen. Gleichzeitig sagt es jedoch von der römisch-katholischen Kirche selbst, es werde für sie wegen der Spaltungen schwieriger, die Fülle der Katholizität unter jedem Aspekt in der Wirklichkeit des Lebens auszuprägen. Mit anderen Worten: die römisch-katholische Kirche kann anderen Kirchen, mit denen sie im Glauben an Jesus Christus und damit im Heiligen Geist verbunden ist, nur in dem Sinn den vollen Glauben bestreiten, in dem es auch ihr selbst an der Fülle der Katholizität mangelt. Es handelt sich damit aber in Wirklichkeit nicht um einen Mangel am Glauben selbst und an der Übereinstimmung in ihm, sondern lediglich an der Feststellung der Übereinstimmung.
Es gibt jedoch von der frühen Kirche her noch einen anderen, eigentlicheren Häresie-Begriff. Eirenaios von Lyon (+ um 202) schreibt gegen die gnostische Sekte der Valentinianer: Mit ihrem Schriftgebrauch verhalte es sich ähnlich, wie wenn jemand bei einem schönen Bild eines Königs, das ein erfahrener Künstler aus wertvollen Steinen zusammengesetzt hat, die zugrunde liegende menschliche Gestalt auflöst, jene Steine versetzt und anders zusammenbringt und daraus die Figur eines Hundes oder eines Fuchses bildet und auch das noch stümperhaft. Er behauptet dann, es handele sich dabei um jenes schöne Bild des Königs und zum Beweis zeigt er auf die Steine, die der erste Künstler schön zum Bild des Königs zusammengestellt hatte. In dieser Sicht wäre wirkliche Häresie nicht die bloße Auswahl von Glaubenswahrheiten, die dann doch alle anderen implizieren, sondern die völlige Umdeutung des Ganzen. Es handelte sich nicht nur um einen weniger vollkommenen Glauben, sondern sogar um Schlimmeres als den offenen Abfall. Unter Verwendung christlicher Begriffe würde etwas vom Glauben völlig Verschiedenes propagiert. Ein Beispiel wäre der Arianismus, der die Gottessohnschaft Jesu leugnet und meint, eine bloß geschöpfliche Qualität würde ausreichen, um Gemeinschaft mit Gott zu verleihen; auch die Lehre der Zeugen Jehovas kann nicht mit Recht beanspruchen, eine Form christlichen Glaubens zu sein. Ein anderes Beispiel wäre der Versuch der so genannten Deutschen Christen, die Naziideologie christlich zu verbrämen. Im Grunde besteht solche Häresie darin, außer an Jesus Christus noch an andere Mächte und Gewalten zu glauben und deshalb überhaupt nicht wirklich an ihn zu glauben. Mit solcher Häresie kann es keine Gemeinschaft geben.
Aber dieser eigentliche Häresie-Begriff kann offenbar nicht gegenüber jemandem gebraucht werden, von dem man gleichzeitig sagen darf, man stehe mit ihm in einer wahren Verbindung im Heiligen Geist [vera quaedam in Spiritu Sancto coniunctio] und er bezeichne sich zu Recht mit dem Christennamen. Wer immer an Jesus Christus glaubt, indem er sich aufgrund seines Wortes von Gott mit einer Liebe angenommen weiß, die an nichts Irdischem ihr Maß hat, kann nicht legitim im eigentlichen Sinn als Häretiker bezeichnet werden. Es kann jedoch, wenn auch nur zu Unrecht, geschehen, dass man wegen mangelnder Kontextinterpretation die Aussagen anderer Christen oder ganzer kirchlicher Gemeinschaften missversteht. Nur in diesem missverstandenen Sinn kann man sogar mit Recht im Unrecht jene Aussagen als Häresie verurteilen. Denn in ihrem falschen Verständnis sind sie mit dem Glauben tatsächlich unvereinbar. Aber solche Verurteilungen garantieren nicht, dass damit die Auffassungen der anderen wirklich getroffen werden.
Noch einmal im Bild des Eirenaios: Es kann legitimer Weise verschiedene Darstellungen desselben Königs geben. Das eine Mosaik stellt ihn im Thronsaal dar, das andere zu Pferd auf der Jagd. Es wäre Unverstand, Teile des einen Bildes mit Teilen des anderen Bildes zusammenzusetzen. Denn dann ist die Gestalt des Königs möglicherweise überhaupt nicht mehr zu erkennen. Dass es sich um den selben König handelt, kann man nur sehen, wenn man die Bilder jeweils im ganzen miteinander vergleicht. Es mag zwar scheinen, dass zwischen den Konfessionen auch sachliche Gegensätze bestehen, dass also die einen bestreiten, was die anderen bejahen. Es ist dann notwendig, das wirklich Gemeinte sachgemäßer zu formulieren. Die ökumenische Aufgabe besteht darin, zu lernen, wie man christliche Theologien ineinander übersetzt. Sie sind überhaupt nur in dem Sinn sachgemäß, in dem sie sich ineinander übersetzen und so als Ausdruck der Übereinstimmung im Glauben erkennen lassen. Erst in solcher Übersetzung erfasst man auch den Reichtum (die Fülle der Katholizität) des eigenen Glaubens. Es kann aber auch vorkommen, dass die Begrifflichkeit einer bestimmten Theologie tatsächlich geeigneter und deshalb auch verständlicher und leichter anwendbar als die einer anderen Theologie ist. Ein profaner Vergleich: Mit dem arabischen Ziffernsystem lässt sich weit leichter als mit dem römischen umgehen, obwohl man an sich in beiden Systemen richtig rechnen kann; man darf nur nicht römisch III mit arabisch 111 verwechseln.
Für die ökumenische Auseinandersetzung und Praxis könnten einige neutestamentliche Texte, die bisher dafür noch kaum fruchtbar gemacht worden sind, als Leitlinien dienen: Mt 7,35 (der Splitter im eigenen Auge als der Balken, der zuerst zu entfernen ist); Mk 9,38,40 in Verbindung mit Mt 12,30 (für-Christus-Sein als das einzig entscheidende Kriterium für die kirchliche Gemeinschaft); Apg 10,47 (zur Frage der Zulassung zu den Sakramenten); Apg 18,25f (das eigene Verständnis besser erläutern).
Reflexionsfragen:
a) Warum kann man in reinem Glauben nur übereinstimmen? Wie ist deshalb der Begriff der Gesamtheit der Gläubigen in ihrer Unfehlbarkeit zu interpretieren?
b) Worin besteht die der Kirche wesensnotwendige Kenntlichkeit?
c) Wie verhält sich die faktische Übereinstimmung aller Gläubigen im Glauben zur Feststellung dieser Übereinstimmung? Welche Art von Notwendigkeit kommt der letzteren zu?
d) In welchem Verhältnis steht nach katholischer Lehre die gesellschaftlich verfasste wahre Kirche Jesu Christi zur römisch-katholischen Kirche als ganzer und zu den Ortsgemeinden? Ist sie erst durch ihre Subsistenz in einer Einzelkirche gesellschaftlich verfasst oder ist sie dies bereits im Voraus dazu?
e) Wodurch unterscheidet sich eine Spaltung in der einen und einzigen Kirche von einer Spaltung von ihr?
f) Worin besteht die Fragwürdigkeit der Anwendung des Häresie-Begriffs auf ein angebliches Auswählen von Glaubenswahrheiten? Was bedeutet demgegenüber der Häresie-Begriff des Eirenaios von Lyon?
g) Wie ist die Einheit der Kirche sachgemäß zu verstehen, wenn sie nicht darin bestehen kann, die verschiedenen Sprachen des Glaubens durch eine Einheitssprache zu ersetzen?
Bsp.: Arianismus, Adoptianismus, Deutsche Christen – heute auch Asyl- und Ausländerproblematik.
Außer an Jesus Christus an andere Mächte glauben heißt: gar nicht wirklich an ihn glauben. Mit solcher Häresie kann und darf es keine Gemeinschaft geben.
Wer an Jesus Christus glaubt, sich von Gott mit einer Liebe angenommen weiß, die an nichts Irdischem ihr Maß hat und Leben und Tod umfasst, der kann nicht als Häretiker bezeichnet werden.
Die Autorität des besonderen Lehramtes in Dingen des Glaubens und der Sitten
Das Lehramt steht nicht über oder neben dem Wort Gottes, es steht darunter (II. Vat. Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung Nr. 10,2)
Dieser Rahmen (Wort Gottes) ist dem Lehramt vorgegeben. Ausschließlich dort kommt ihm Autorität zu.
Unfehlbare Glaubensverkündigung ist notwendig aus sich wahr und unwiderruflich (s.o.).
Sitte = die kirchliche Praxis, insofern sie Ausdruck von Glaubensüberzeugung ist.
Der Mensch steht im voraus zur Glaubensüberzeugung unter dem „natürlichen Sittengesetz“, sich menschlich und nicht unmenschlich zu verhalten.
Glaube = Entmachtung der Angst um sich selbst durch die Gemeinschaft mit Gott. Dadurch wird menschliches Miteinander erst möglich.
Diese Wirklichkeit der sittlichen Ansprechbarkeit des Menschen kann auch außerhalb des Glaubens erkannt werden und ist daher kein Glaubensgegenstand.
Die “Unfehlbarkeit des Papstes”
Was bedeutet die kirchliche Lehre über die päpstliche Unfehlbarkeit?.
Das I. Vatikanum lehrt darüber in feierlichem Urteil:
Wenn der Römische Papst vom Lehrstuhl aus (ex cathedra) spricht, das heißt, in Ausübung seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen kraft seiner höchsten apostolischen Vollmacht eine Lehre über Glauben und Sitten als von der ganzen Kirche zu halten definiert, dann besitzt er durch den ihm im heiligen Petrus verheißenen göttlichen Bestand diejenige Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei der Definition einer Lehre über Glauben und Sitten ausgestattet sein lassen wollte. Daher sind Definitionen dieses Römischen Papstes aus sich, nicht aber auf Grund der Zustimmung der Kirche unwiderruflich (ideoque eiusmodi Romani Pontificis definitiones ex sese, non autem ex consensu Ecclesiae, irreformabiles esse).’
I. Vatikanum, Erste dogmatische Konstitution über die Kirche Christi, IV. Kap., DS 3074
Entscheidend für das Verständnis dieser Lehre ist zunächst, dass sie die Unfehlbarkeit des Papstes als die gleiche erklärt, die der Kirche zukommt. Wollte man bei der Behauptung der Unfehlbarkeit des Papstes davon absehen, würde man den Sinn der Definition völlig verfälschen.
Daraus folgt:
Die Unfehlbarkeit der Lehre des Papstes setzt die Unfehlbarkeit der Kirche voraus.
Wer diese Lehre annimmt, muss notwendigerweise ebenfalls unfehlbar sein.
Dieses „aus sich, nicht aber auf Grund der Zustimmung der Kirche“ bedarf einer näheren Erläuterung:
Man begegnet immer wieder der Auffassung, das „aus sich“ beziehe sich auf die Person des Papstes, als könne er alles „aus sich“. Aber nach den Regeln der lateinischen Grammatik ist ein solches Reflexivpronomen normalerweise auf das Satzsubjekt zu beziehen. Auch nach den Konzilakten selbst sind es in Wirklichkeit die „Definitionen“, die „aus sich“ wahr sind.
Wollte Jesus eine Kirche?
Wollte er so eine Kirche?
Wollte er so ein Papstamt, das Dogma von der Unfehlbarkeit?
Diese Fragen sind so nicht zu beantworten, bzw. alle Antworten bleiben möglich, es ist reine Spekulation, aber völlig ungeschichtlich.Kirche wandelt sich mit der Zeit, manchmal auch leider nicht. Das sollte aber auf keinen Fall mit dem sich wechselnden Zeitgeist verwechselt werden, dem sich Kirche auf keinen Fall anpassen darf. Welchen Auftrag hat die Kirche, wenn sie nur noch Fragen von vorgestern mit den Antworten von gestern beantwortet?
So ist es auch mit dem Primat. Nie kann man ihn direkt auf Jesus zurück führen. Er hat sich aber von daher entwickelt. Das ist unbestreitbar. Aber es haben ihn fehlbare Menschen entwickelt (s. Petrus), so gut sie konnten, um sich dem Ansturm und den Fragen ihrer Zeit zu stellen, um den jungen Gemeinden eine Überlebenschance zu geben, um inhaltliche Übersicht in einer unübersichtlichen Zeit zu geben.
In diesem Sinn ist das sicher auch heut noch notwendig.
Die Frage ist die nach der Gestaltung und der Form – darüber kann und muss diskutiert werden (zwölfer Gremium, dreier Säulen ...)
Ebenso kann und muss man heute über die monarchistisch – autoritäre Struktur diskutieren, über den geschwisterlichen Umgang.
Pater Peter Knauer, S.J.