1. Unfehlbarkeit - Grundformulierungen (Ausführungen von 1998)
Hier stelle ich, mit ausdrücklicher Erlaubnis von Pater Knauer, seine theologisch umfassenden und klare Erläuterungen zum Dogma der Unfehlbarkeit theologischer Grundaussagen dar. Eine kürzere Zusammenfassung findet sich auf der anderen Site dieser Homepage. Wer sich aber einmal ausführlicher auch mit den grundlegenden Formulierungen des I. Vatikanischen Konzils beschäftigen möchte, dem seien ausdrücklich die folgenden Ausführungen empfohlen:
Die römische Glaubenskongregation hatte bereits vor neun Jahren, am 9. Januar 1989, drei Zusätze zum Glaubensbekenntnis, veröffentlicht, die man bei der Übernahme eines kirchlichen Amtes beeiden soll. Diese Zusätze lauten:
1) »In festem Glauben glaube ich auch alles das, was im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten ist und von der Kirche, sei es in feierlichem Urteil oder durch das ordentliche und allgemeine Lehramt, als zu glauben vorgelegt wird.«
2) »Fest ergreife ich auch und behalte alles und jedes, was von derselben in bezug auf eine Lehre über Glauben oder Sitten definitiv vorgelegt wird.«
3) »Darüber hinaus hange ich in religiösem Gehorsam des Willens und Verstandes den Lehren an, die der Römische Papst oder das Kollegium der Bischöfe verkünden, wenn sie das authentische Lehramt ausüben, auch wenn sie nicht beabsichtigen, sie in einem definitiven Akt zu proklamieren.«
2. Sachliche Erläuterung
Alle drei eingangs genannten Sätze bedürfen einer Klärung. Wann sind kirchliche Lehraussagen unfehlbar und was ist unter Unfehlbarkeit genau zu verstehen? Gegenstand des Zusatzes zum kirchlichen Gesetzbuch ist der zweite Satz. Hier ist zu fragen: Wann spricht das Lehramt definitiv, wenn auch nicht mit der Unfehlbarkeit des Glaubens und wie ist dann diese Definitivität zu verstehen? Zum dritten Satz ist zu fragen: Wann spricht das Lehramt nur authentisch, jedoch weder unfehlbar noch definitiv und in welchem Sinn und mit welcher Begrenzung sind seine Aussagen dann verbindlich?
2.1 Unfehlbare Lehre in bezug auf den Glauben und die Sitten
Die christliche Glaubensverkündigung versteht sich selber als Wort Gottes, nämlich als die Selbstmitteilung Gottes in dem mitmenschlichen Wort der Weitergabe des Glaubens. Dieses Wort ist selber der Vollzug dessen, wovon es redet. Es ist dasjenige Wort, das uns dessen gewiss macht, in die Liebe des Vaters zum Sohn aufgenommen zu sein, die der Heilige Geist ist. Nur solche Aussagen können Glaubensaussagen sein, die sich in sich selber als Selbstmitteilung Gottes verstehen lassen. Solche Aussagen sind dann »aus sich« und nicht erst »durch die Zustimmung der Kirche« »irreformabel«, nämlich unabänderlich wahr (vgl. DH 3074).
Der Ausdruck »irreformabel« ist nach dem Kontext der Konzilsakten sachidentisch mit »unfehlbar wahr«; denn der Verhandlungsgegenstand des Konzils war die päpstliche Unfehlbarkeit. Der Ausdruck unterstreicht zusätzlich, dass niemand solche Sätze zurücknehmen kann. Aber diese Eigenschaft kann den Glaubenssätzen nur aufgrund dessen zukommen, dass sie auch »aus sich unfehlbar« sind.
Es muss sich um einen Sachverhalt handeln, der letztlich in der definierten Wirklichkeit selber begründet ist.
Häufig versteht man die Formulierung der Definition des I. Vatikanums für die päpstliche Unfehlbarkeit in dem Sinn, dass der Papst »aus sich«, nämlich aus eigener Machtvollkommenheit unfehlbare Glaubensdefinitionen erlassen könne und dazu nicht der Zustimmung der Kirche bedürfe. Das »ex sese« müsste sich dann auf die Person des Papstes beziehen.
Grammatisch ist diese letztere Deutung, so verbreitet sie auch sein mag, kaum möglich. Denn nach den Regeln der lateinischen Grammatik bezieht sich das Reflexivpronomen auf das Subjekt des Satzes. Nicht der Papst, sondern seine Definitionen sind das Subjekt des Satzes. Es wäre deshalb bereits semantisch unzutreffend, die Bedeutung des »ex sese« auf die bloße Ablehnung des »ex consensu ecclesiae« und damit des sogenannten Gallikanismus einzuschränken. Es hat vielmehr die positive Bedeutung, dass die Eigenschaft der Irreformabilität den Definitionen aufgrund eines in ihnen selber liegenden Sachverhalts zukommt.
In Wirklichkeit geht es nicht einfach nur um die Ablehnung des Gallikanismus, sondern um die Begründung dieser Ablehnung aus dem Wesen des Glaubens: Die christliche Botschaft wird zwar nur in der in der Zustimmung der Kirche als Wort Gottes erkannt, aber nicht erst durch die Zustimmung der Kirche zum Wort Gottes gemacht. Es handelt sich - so verstanden - um eine sehr präzise und gelungene Formulierung. Sie gilt letztlich nicht nur für die päpstlichen Definitionen, sondern für überhaupt alle Glaubensaussagen. Denn was von der päpstlichen Unfehlbarkeit gesagt wird, gilt bereits von der Unfehlbarkeit der Kirche als solcher,
dass die päpstlichen Glaubensdefinitionen »aus sich« irreformabel, weil unfehlbar wahr seien, wird in der Konzilsaussage auf den göttlichen Beistand zurückgeführt. Genügt es, diesen Beistand als von außen hinzukommend zu denken? Dann wären die Definitionen vielleicht aufgrund eines solchen Beistandes wahr, aber damit allein doch noch nicht in einem strengen Sinne »aus sich« wahr. muss es sich nicht vielmehr um einen ähnlichen Sachverhalt handeln, wie dass man bei den Sakramenten sagt, sie seien »ex opere operato«, aufgrund ihres Vollzugs wirksam, indem sie nämlich eine Gnade bezeichnen und mitteilen, die sie »in sich selber« enthalten?
Wie ist das »aus sich« in der Definition der päpstlichen Unfehlbarkeit genau zu verstehen? Es bezieht sich, wie gesagt nicht auf den Papst, als sei er aus sich unfehlbar, sondern auf seine Glaubensaussagen mit ihrem Inhalt. Dies sei am Gegensatz erläutert.
Gewöhnlich sprechen wir von Dingen, die außerhalb unseres Sprechens liegen. Wenn ich sage, dass der Frankfurter Messeturm 256,5 Meter hoch ist, dann ist diese Aussage zwar wahr (wie man letztlich nur durch Inaugenscheinnahme und genaues Nachmessen erkennen kann), aber sie ist nicht »aus sich« wahr. Der Gegenstand der Aussage liegt außerhalb ihrer. Man muss erst die Aussage mit dem von ihr gemeinten Gegenstand, der außerhalb von ihr auch direkt zugänglich ist, vergleichen, um feststellen zu können, ob sie wahr ist.
Damit eine Aussage als Glaubensaussage verstehbar ist, muss sie dagegen die Wirklichkeit, von der sie redet, »in sich selber« enthalten. Diese Wirklichkeit ist die in dieser Aussage geschehende Selbstmitteilung Gottes, die als wahr allein im Glauben erkannt werden kann. Eine als Wort Gottes verstehbare Aussage ist immer in sich selber der offenbare Vollzug der liebenden Zuwendung Gottes zu uns. Sie spricht von dem, was in ihr selber geschieht.
Angebliche Glaubensaussagen sind entweder »aus sich« wahr, oder sie sind nicht einmal als Glaubensaussagen verstehbar.
Der christliche Glaube kann von vornherein nur mit dem Anspruch auf schlechthinnige Verlässlichkeit vertreten werden. Alle als Glaubensaussagen verstehbaren Aussagen sind so verlässlich wie Gott selber. Denn Selbstmitteilung Gottes bedeutet, dass Gott sich selber in seinem Wort in unser Herz gibt. Die Selbstmitteilung Gottes ist mit dem Geschehen seines Wortes identisch.
Mit Unfehlbarkeit ist also nicht nur eine faktische Irrtumslosigkeit gemeint, sondern die Unmöglichkeit der Unwahrheit eines als Glaubenssatz verstehbaren Satzes.
Die Unfehlbarkeit des Glaubens wird letztlich dadurch garantiert, dass falsche Glaubensaussagen, also Aussagen, die sich als Selbstmitteilung Gottes verstehen lassen und dennoch falsch sind, gar nicht herstellbar sind. Statt falscher Glaubensaussagen können genau genommen nur Aussagen entstehen, die als angebliche Glaubensaussagen von vornherein unverständlich und damit auch inhaltslos bleiben.
Das Gegenteil einer Glaubensaussage ist durchaus herstellbar, aber es lässt sich nicht als Glaubensaussage verstehen. Man kann behaupten, Jesus sein ein bloßer Mensch und lediglich ein moralisches Vorbild gewesen. Doch einen solchen Satz könnte niemand als einen Satz verstehen, den man als Gottes Selbstmitteilung glauben kann und in dem Gott den Heiligen Geist schenkt.
Es wäre vorstellbar gewesen, dass Pius X., damit die Exegeten endlich Ruhe geben, die Aussagen der Römischen Bibelkommission hätte »definieren« wollen, dass der Pentateuch von Mose selbst stammt oder dass der Hebräerbrief direkt paulinisch sei (vgl. DH 3394-3397, 3591-3593). Aber solche Aussagen wären zwar als rein historische Aussagen verständlich (wenn auch vermutlich eher falsch); sie könnten jedoch von niemandem als Geschehen der Selbstmitteilung Gottes verstanden oder interpretiert werden. Sie wären als Glaubensaussagen schlechthin unverständlich.
Dass verstehbare Glaubensaussagen nur als unfehlbare Aussagen verstehbar sind, mag ungewohnt klingen. Es ist jedoch deshalb einleuchtend, weil diese Aussagen nur als der Vollzug dessen verstanden werden können, wovon sie reden.
Das Wort Gottes ist selbst die liebevolle Zuwendung Gottes zum Menschen in eben diesem mitmenschlichen Wort der Weitergabe des Glaubens. Der Begriff »Selbstmitteilung« bedeutet nicht nur, dass Gott selber etwas mitteilt, sondern dass er sich selber mitteilt und dass diese Selbstmitteilung Gottes gerade im Wort der Glaubensweitergabe geschieht. Dies gilt zunächst für die »Dinge des Glaubens«.
Aber wie kann man dann auch in bezug auf die Sitten unfehlbare Aussagen machen? Hat nicht die ganze Tradition der Kirche immer von dem »natürlichen Sittengesetz« gesprochen, das mit der Vernunft erkannt wird? Und hat nicht das I. Vatikanum ausdrücklich gelehrt, dass Vernunft und Glaube sich nicht nur in der Erkenntnisweise, sondern auch im Gegenstand unterscheiden (DH 3015)? Wenn das Sittengesetz Gegenstand von Vernunfterkenntnis ist, dann muss man für es mit Argumenten eintreten, und unsere Erkenntnis unterliegt dem Vorbehalt besserer Einsicht. Das natürliche Sittengesetz kann nicht geglaubt werden. Dennoch beansprucht die Kirche Glaubensunfehlbarkeit nicht nur »in Dingen des Glaubens«, sondern auch »der Sitten«.
Erst das II. Vatikanum hat in einer sehr erhellenden Formulierung diesen Anspruch verständlich erläutert. Es geht dabei nur um den »zu glaubenden und auf die Sitten anzuwendenden Glauben« (LG 24, 1). Die einzig mögliche »Anwendung« des Glaubens auf die Sittenlehre ist die Glaubensaussage, dass nur solche Werke vor Gott gut sein können, die aus der Gemeinschaft mit ihm hervorgehen. Die Sittennormen als solche bleiben aber Vernunftgegenstand und können nicht geglaubt und deshalb auch nicht unfehlbar gelehrt werden.
Es genügt nicht für die Unfehlbarkeit einer Aussage, sie mit noch so viel Pathos als unfehlbar zu behaupten, sondern es muss nach der Definition der päpstlichen Unfehlbarkeit (DH 3074) die Vorbedingung erfüllt sein, dass die Aussage auf dem Gebiet des Glaubens und seiner Anwendung auf die Sitten liegt. Das heißt, sie muss überhaupt als Glaubensaussage im Sinn der Selbstmitteilung Gottes verstanden werden können. Eine solche Aussage ist auch dann notwendig unfehlbar, wenn ihre Unfehlbarkeit gar nicht eigens formuliert wird.
Einen sozusagen »schleichenden Übergang« von fehlbaren zu unfehlbaren Aussagen kann es nicht geben. Keine Aussage kann »aus sich wahr« und damit unfehlbar werden, wenn sie es nicht von vornherein war.
Auch eine Aussage, von der man angeblich noch nicht genau weiß, ob sie wirklich geoffenbart ist, kann - so verstanden - nicht einmal wahr sein. Denn nur »aus sich« wahre Aussagen können göttliche Selbstmitteilung sein und damit im eigentlichen Sinn geoffenbart sein und werden auch nur so richtig verstanden. Wenn die christliche Botschaft beansprucht, Wort Gottes zu sein, dann kann sie keine beliebigen Inhalte haben, sondern ihr Inhalt muss genau darin bestehen, ihren Anspruch, Gottes liebevolle Zuwendung zu sein, auch angesichts seiner schlechthinnigen Transzendenz verstehbar zu machen. Deshalb sagt dieses Wort, wir seien in die ewige Liebe des Vaters zum Sohn aufgenommen, die der Heilige Geist ist. Es sagt, dass wir dies nicht aus uns selber wissen können, sondern uns dafür auf die Menschwerdung des Sohnes berufen müssen. Er hat uns in menschlichem Wort das letzte und umfassende Wort über alle Wirklichkeit gesagt, dem niemand etwas hinzufügen kann. Dieses Wort kann als wahr nur im Heiligen Geist erkannt werden.
Selbst die Aussage, dass Jesus der Sohn Gottes ist, ist nicht in beliebigem Sinn wahr, sondern allein in demjenigen Sinn, in welchem ihre Wahrheit allein dem Glauben zugänglich ist. Denn niemand kann im richtigen Sinn und im Ernst sagen, Jesus ist Herr, außer im Heiligen Geist (vgl. 1 Kor 12,3). Die Aussage besagt dann: An Jesus als den Sohn Gottes glauben heißt, sich (und die ganze Welt) aufgrund seines Wortes von Gott mit der Liebe geliebt zu wissen, in der Gott ihm als seinem eigenen Gegenüber von Ewigkeit her zugewandt ist. An Jesus als den Sohn Gottes glauben bedeutet, an seinem Verhältnis zum Vater teilzuhaben; es ist das Erfülltsein von seinem Heiligen Geist. In jedem anderen Verständnis von Gottessohnschaft Jesu würde das Gemeinte verfehlt, und die Aussage wäre auch nicht wahr.
Dass Glaubenswahrheiten immer »aus sich« wahr sind, ist der Grund, ohne den weder der ganzen Kirche noch dem Papst Unfehlbarkeit zukommen könnte. Beide können nur zusammen unfehlbar sein.
Wäre allein der Papst unfehlbar und nicht auch die »Gesamtheit der Glaubenden« (vgl. LG 12, 1), dann wüssten die einzelnen Gläubigen nie, ob sie Recht haben, wenn sie ihm angeblich unfehlbare Lehraussagen annehmen. Sie müssen also selber unfehlbar in der Lage sein, unfehlbare von anderen Aussagen unfehlbar zu unterscheiden. Dem Papst kann keine andere oder gar höhere Unfehlbarkeit zukommen als diejenige, mit der Christus die Kirche ausgestattet wissen wollte. Der Unterschied besteht nur darin, dass sie ihm amtlich zukommt.
Mit der »Gesamtheit der Gläubigen« ist nicht nur deren überwiegende Mehrheit gemeint; vielmehr handelt es sich um überhaupt alle ohne Ausnahme, die an Jesus Christus im Sinn des Hineingenommenseins in sein Verhältnis zu Gott glauben. Diese Einsicht ist von enormer ökumenischer Relevanz, wenn man bedenkt, dass das II. Vatikanum auch andere Christen als Gläubige anerkannt hat (vgl. UR 3, 1).
Die Unfehlbarkeit des Papstes bedeutet nicht etwa, dass er nicht auch die Freiheit hätte, Aussagen zu machen, die mit dem Glauben nicht übereinstimmen, und dennoch für sie Glauben zu fordern; aber er wird dann nie in der Lage sein, sie auch als Glaubensaussagen verständlich zu machen. Solche Aussagen wären von niemandem als »aus sich« wahr erkennbar und könnten deshalb natürlich auch nicht mit Recht als unfehlbar bezeichnet und verkündet werden.
Es wäre also eine falsche Interpretation der päpstlichen Unfehlbarkeit, wollte man meinen, dass der Papst nie etwas zu definieren versuchen könne, was gar nicht in den Bereich von Glauben und Sitten gehört. Damit würde man seine psychologische Freiheit leugnen und ihn in seiner Verkündigung für unsündlich halten. Aber dies ist nicht der Sinn der vatikanischen Definition. Mit einer solchen vom Glauben abweichenden Verkündigung ist zwar kaum zu rechnen, aber die prinzipielle Möglichkeit eines solchen Amtsmissbrauchs kann auch beim Papst nicht ausgeschlossen werden. Wenn dem Papst gegenüber keine respektlose Kritik angebracht ist, so doch auch nicht kritikloser Respekt. Unfehlbar kann päpstliche Lehre nur innerhalb des Bereichs des Glaubens und seiner Anwendung auf die Sitten sein.
Unsere Deutung der päpstlichen Unfehlbarkeit geht also davon aus, dass Glaubensaussagen sich letztlich durch ihren Inhalt als verlässlich ausweisen müssen. Dies bedeutet keineswegs eine Leugnung der formalen Autorität des Lehramts, sondern begründet diese vielmehr. Denn als Glaubensaussagen kommen keine anderen Aussagen in Frage als solche, für die man konstitutiv darauf angewiesen ist, sie von der Kirche gesagt zu bekommen. Die Kirche ist definiert als das fortdauernde Geschehen der Weitergabe des Wortes Gottes. Kein Wort, auf das man von sich aus verfallen könnte, ließe sich als Glaubensaussage verstehen. Es gehört zum Wesen eines als Selbstmitteilung Gottes verstehbaren Glaubens, dass er »vom Hören kommt« (vgl Röm. 10,17) und seinen geschichtlichen Ursprung in Jesus Christus und nicht in uns selbst hat.
3. Offene Fragen
Es erscheint eher fragwürdig, ob man der erlösenden und befreienden Kraft des Glaubens mit Strafmaßnahmen und Sanktionen oder durch die Auferlegung von Eiden zu Hilfe kommen kann. Ein früherer solcher Versuch war der Antimodernismuseid, den Paul VI. wieder abgeschafft hat. Es ist auch zu fragen, ob denn wir den Glauben »schützen« müssen oder ob nicht vielmehr wir selber unseren Schutz und unsere Zuversicht im Glauben finden, dessen Gegenstand unsere Geborgenheit in Gott ist. Dem Glauben dient man am meisten, wenn man ihn allgemeinverständlich erläutert.
Vielleicht das größte Hindernis für die Verständigung der Christen untereinander ist eine Vorstellung vom Glauben, nach der er sich aus vielen einzelnen Wahrheiten zusammensetzt, die man alle erst zusammenaddieren muss, um dann irgendwann einmal den vollständigen Glauben zu haben. Häresie bestünde in dieser Sicht darin, nur einen Teil der Glaubensaussagen anzunehmen.
Aber sind nicht alle einzelnen Glaubensaussagen immer nur die Entfaltung des einen und einzigen Grundgeheimnisses unserer Gemeinschaft mit Gott, anstatt dazu etwas hinzuzufügen?
Dass dem so ist, macht das trinitarische Glaubensbekenntnis, wie es oben erläutert wurde, deutlich. Der Inhalt der christlichen Botschaft erläutert letztlich nichts anderes, als wie sie beanspruchen kann, als menschliches Wort der Weitergabe des Glaubens selber Gottes Wort zu sein. Der ganze Glaube ist darin gefasst; es kann keine sinnvollen Zusätze geben, die nicht von vornherein darin impliziert wären.
Wenn dies aber wahr ist, dann bestünde (auch gemäß DH 3020) Häresie eher in der »Vermehrung des Glaubens über den Glauben hinaus«(18), nämlich in der Forderung von Glauben für Sachverhalte, die gar nicht Glaubensgegenstand sein können, weil sie Vernunftgegenstand sind.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es neben den eigentlichen Glaubensaussagen, die »aus sich«, nämlich von ihrem Inhalt her unfehlbar sind, auch bestimmte Vernunftwahrheiten gibt, die vom Glauben vorausgesetzt werden und deshalb ihrerseits von der Kirche als definitiv gültig zu vertreten sind. Es gibt also Lehren, die nicht unfehlbar im Sinne des Glaubens sind, aber dennoch von der Kirche definitiv vorgelegt werden und nicht geleugnet werden können, ohne damit auch den Glauben zu verleugnen. Davon zu unterscheiden ist »nicht unfehlbare und auch nicht definitive, sondern bloß authentische« Lehre; bei ihr handelt es sich insbesondere um moralische Normen. Solche Lehre ist in der Weise verbindlich, dass, wer sie infragestellen will, die Beweislast zu tragen hat. Bei Vorlage eines unwiderleglichen Gegenbeweises hört solche Lehre auf, verbindlich zu sein.
Pater Peter Knauer J.S.